Juristisches Lexikon

Rechtsbehelf

... bezeichnet die Möglichkeit einer Person, in einem Verfahren eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Unsere Rechtsordnung kennt formlose (Petition, Gegenvorstellung, Aufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) und förmliche Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage, Verfassungsbeschwerde).
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