Rechtsbehelf
... bezeichnet die Möglichkeit einer Person, in einem Verfahren eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Unsere Rechtsordnung kennt formlose (Petition, Gegenvorstellung, Aufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) und förmliche Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage, Verfassungsbeschwerde).