Juristisches Lexikon

Raumordnungsbericht

... ist dem Bundestag von der Bundesregierung zu erstatten. Es ist über die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebiets zugrunde legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen), die Auswirkungen zwischenstaatlicher Verträge über die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets, insbesondere dessen regionale Wirtschaftsstruktur und die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und geplanten Massnahmen zu berichten. Vgl. § 11 Raumordnungsgesetz.
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