Juristisches Lexikon

Raststätte

... an der Autobahn dient den Belangen der Verkehrsteilnehmer ist damit ein Nebenbetrieb. Der Bau von Nebenbetrieben kann auf Dritte übertragen werden. Für das Recht eine Raststätte zu betreiben, hat der Konzessionsinhaber eine umsatz- oder absatzabhängige Konzessionsabgabe an den Bund zu entrichten. Vgl. § 15 Bundesfernstrassengesetz RAT bezeichnet ein kollegiales Organ eines Staates, einer kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. in Niedersachsen) oder in einer internationalen Organisation (z.B. Rat der Europäischen Gemeinschaften).
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