Juristisches Lexikon

Rasterfahndung

... ist der Abgleich von personenbezogenen Daten nach bestimmten Prüfungsmerkmalen, um Nichtverdächtige auszuschliessen oder Personen zu ermitteln, die bestimmte ermittlungsbedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen. Rasterfahndung ist nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig, so zum Beispiel auf dem Gebiet der gemeingefährlichen Straftaten oder des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung. Vgl. § 98a Strafprozessordnung.
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