Juristisches Lexikon

Rangvorbehalt

... ist eine Belastung eines Grundstücks mit einem Recht in der Form, dass sich der Eigentümer das Recht vorbehält, ein anderes Recht später mit Vorrang eintragen zu lassen. Der Rangvorbehalt bedarf der Eintragung ins Grundbuch. Vgl. § 881 BGB.
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