Juristisches Lexikon

Rabatt

... ist der prozentuale Nachlass von einem Preis z.B. Skonto). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Rabattgesetzes. Danach darf der Preisnachlass für Barzahlung 3% des Preises der Ware nicht überschreiten. Vgl. § 2 Rabattgesetz.
<<   QuotenvorrechtRabattkartell   >>