Juristisches Lexikon

Rädelsführer

... ist im Strafrecht ein strafbegründendes (vgl. zum Beispiel § 84 Strafgesetzbuch - Fortführen einer verbotenen Vereinigung) oder strafverschärfendes Merkmal (vgl. zum Beispiel § 129 - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung). Rädelsführer ist, wer geistig oder körperlich eine führende Rolle in einer Gruppe von Personen einnimmt.
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