Juristisches Lexikon

Pseudonymes Werk

Bei einem pseudonymen Werk erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werks, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Vgl. § 66 Urheberrechtsgesetz.
<<   PseudonymPsychiatrisches Krankenhaus (Unterbringung im)   >>