Juristisches Lexikon

Prozeßkosten

... sind die Kosten eines Rechtsstreits, das heisst die unmittelbaren finanziellen Aufwendungen der Parteien für ihren Prozess. Sie setzen sich zusammen aus Gerichtskosten für die Inanspruchnahme des Gerichts und aussergerichtlichen Kosten für Rechtsanwalt, Reisen zum Gerichtstermin sowie andere Prozessvorbereitungen (z.B. Sachverständigengutachten).
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