Juristisches Lexikon

Privatpolizei

... nennt man Unternehmen des Überwachungsgewerbes wie zum Beispiel Werkschutz oder Privatdetektive. Dabei handelt es sich nicht um Polizeihelfer, sondern um private Unternehmen mit privaten Mitarbeitern. Sie haben allerdings keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse.
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