Juristisches Lexikon

Privatklage

... ist die durch den Verletzten oder einen anderen Antragsberechtigten erfolgende Verfolgung einer Straftat. Sie ist bei bestimmten Straftaten wie zum Beispiel Körperverletzung oder Sachbeschädigung zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass ein vorheriger Sühneversuch (§ 380 Strafprozessordnung) erfolglos war.
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