Juristisches Lexikon

Privathaftpflichtversicherung

... ersetzt dem Versicherungsnehmer die Leistung, die er aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat. Neben der Privathaftpflichtversicherung bestehen spezielle Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflicht-, Tiehalterhaftpflicht-, Kfz-Haftpflichtversicherung).
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