Juristisches Lexikon

Privatentnahmen

.. sind steuerrechtlich Wirtschaftsgüter (z.B. Bargeld), die der Steuerpflichtige für betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.
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