Juristisches Lexikon

Preisnachlaß

... ist nur nach Massgabe des Rabattgesetzes vom 25.11.1933 zulässig. Der Preisnachlass für Barzahlung darf 3 v.H. des Preises der Ware oder Leistung nicht überschreiten. Neben den Barzahlungsnachlässen kommen noch Mengen- oder Sondernachlässe in Betracht.
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