Preisnachlaß
... ist nur nach Massgabe des Rabattgesetzes vom 25.11.1933 zulässig. Der Preisnachlass für Barzahlung darf 3 v.H. des Preises der Ware oder Leistung nicht überschreiten. Neben den Barzahlungsnachlässen kommen noch Mengen- oder Sondernachlässe in Betracht.