Juristisches Lexikon

Preisempfehlung (unverbindliche)

... ist möglich bei Markenwaren, die mit gleichwertigen Waren anderer Hersteller im Preiswettbewerb stehen, wenn die Empfehlung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist, ausschliesslich eine bestimmte Preisangabe enthält und zu ihrer Durchsetzung kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet wird und in der Erwartung ausgesprochen wurde, dass der empfohlene Preis dem von der Mehrheit der Empfehlungsempfänger voraussichtlich geforderten Preis entspricht. Vgl. § 38a Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
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