Preis Freibleibend
... ist beim Kaufvertrag eine Klausel, wonach der Verkäufer bis zur Lieferung angemessen erhöht werden kann. Wird die Klausel im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart, richtet sich ihre Zulässigkeit nach § 11 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.