Juristisches Lexikon

Positives Interesse

... bezeichnet im Schadensersatzrecht das sogenannte Erfüllungsinteresse. Der Gläubiger ist dann im Rahmen des Schadensersatzes so zu stellen, wie wenn der Schuldner ordnungsgemäss das Schuldverhältnis erfüllt hätte (wie zum Beispiel beim Schuldnerverzug).
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