Juristisches Lexikon

Polizeiliche Generalklausel

.... bildet eine umfassende Ermächtigungsgrundlage für das Eingreifen von Polizei- und Ordnungsbehörden. Danach hat die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Störungen für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
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