Juristisches Lexikon

Polizeiliche Beobachtung

Die Ausschreibung zur Beobachtung anlässlich von polizeilichen Kontrollen, die die Feststellung der Personalien zulassen, kann angeordnet werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde. Vgl. § 163e Strafprozessordnung.
<<   PolizeilichePolizeiliche Generalklausel   >>