Juristisches Lexikon

Polizeigriff

Falls eine Person Widerstand gegen die Staatsgewalt leistet, ist die Polizei befugt, diese unter Anwendung körperlicher Gewalt festzunehmen. Beim Polizeigriff werden dem Festzunehmenden beide Arme nach hinten gezogen und festgehalten, damit dieser sich nicht mehr wehren kann.
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