Polizeifeste Grundrechte
... sind solche Grundrechte, die nicht durch Massnahmen aufgrund des Polizei- und Ordnungsrechts eingeschränkt werden können. Dazu zählen das Grundrecht auf Menschenwürde, auf Freiheit der Kunst, Forschung und Lehre, auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und auf Versammlungsfreiheit.