Juristisches Lexikon

Polizeifeste Grundrechte

... sind solche Grundrechte, die nicht durch Massnahmen aufgrund des Polizei- und Ordnungsrechts eingeschränkt werden können. Dazu zählen das Grundrecht auf Menschenwürde, auf Freiheit der Kunst, Forschung und Lehre, auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und auf Versammlungsfreiheit.
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