Juristisches Lexikon

Politischer Beamter

... ist ein Beamter auf Lebenszeit, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss. Er kann jederzeit in den einstweiligen Zustand versetzt werden, wenn er diesen politischen Ansichten nicht entspricht. Vgl. § 31 Beamtenrechtsrahmengesetz.
<<   Politische WillensbildungPolitischer Streik   >>