Juristisches Lexikon

Politische Willensbildung

... erfolgt in Wahlen und Abstimmungen. Sie erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel mittelbar durch die Wahl von Repräsentanten in die Volksvertretung. Ein Volksentscheid ist verfassungsrechtlich (Art. 29 Grundgesetz) auf die Neugliederung des Bundesgebiets beschränkt.
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