Juristisches Lexikon

Pflichtverteidiger

... wird bestellt, wenn der Angeklagte im Falle der notwendigen Mitwirkung eines Verteidigers (zum Beispiel bei der Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht) noch keinen Verteidiger hat. Vgl. §§ 140 ff. Strafprozessordnung.
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