Juristisches Lexikon

Pflichtversicherung

... ist im Privatversicherungsrecht die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags. Sie besteht insbesondere für Kraftfahrzeughalter. Daneben besteht im Bereich der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und soziale Pflegeversicherung) eine grundsätzliche Versicherungspflicht.
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