Juristisches Lexikon

Pflichtexemplar

Von jedem Druckwerk, dass in der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder, soweit es sich um Tonträger handelt, hergestellt wird, ist ein Pflichtstück an die Deutsche Bibliothek und die Deutsche Bücherei abzuliefern. Vgl. § 18 Gesetz über die Deutsche Bibliothek.
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