Juristisches Lexikon

Pfändungsfreigrenze

... bezeichnet das unpfändbare Arbeitseinkommen. Das Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.209 DM monatlich, 279 DM wöchentlich oder 55,80 DM täglich beträgt. Vgl. im einzelnen §§ 850 Zivilprozessordnung.
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