Personenstandsurkunden
... sind von den Standesämtern auf der Grundlage der Personenstandsbücher ausgestellte Urkunden. Darunter fallen beglaubigte Abschriften, Geburtsscheine, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Abstammungsurkunden und Auszüge aus dem Familienbuch. Vgl. § 61a Personenstandsgesetz.