Juristisches Lexikon

Personenstandsurkunden

... sind von den Standesämtern auf der Grundlage der Personenstandsbücher ausgestellte Urkunden. Darunter fallen beglaubigte Abschriften, Geburtsscheine, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Abstammungsurkunden und Auszüge aus dem Familienbuch. Vgl. § 61a Personenstandsgesetz.
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