Juristisches Lexikon

Personalrat

... ist auf örtlicher Ebene ein Vertretungsorgan der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen. Seine wichtigste Aufgabe besteht in der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Entscheidungen der Dienststelle. Gesetzliche Grundlage ist das Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz.
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