Juristisches Lexikon

Personalhoheit

... beinhaltet das Recht auf freie Auswahl, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Mitarbeitern. Diese Kompetenzen haben unter anderem die Gemeinden in Deutschland. Deren Personalhoheit ist allerdings durch arbeits- und beamtenrechtliche Gesetze eingeschränkt.
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