Juristisches Lexikon

Personalausschuß

... ist eine unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Stelle des Bundes oder eines Landes, der die Aufgabe obliegt, die im Beamtenrecht gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (z.B. Beförderun g während der Probezeit) zuzulassen. Vgl. §§ 61 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz.
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