Juristisches Lexikon

Patentverletzung

... wird zivil- und strafrechtlich geahndet. Zivilrechtlich stehen dem Patentinhaber Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz oder auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse zu. Vgl. §§ 139 ff. Patentgesetz. Diese Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntniserlangung. Ferner werden Patentverletzungen mit Freiheitsstrafe geahndet. Vgl. § 142 Patentgesetz.
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