Patentstreitsachen
... sind Streitigkeiten die auf Ansprüche aus einem der im Patentgesetz geregelten Rechtsverhältnisse beruhen (z.B. Verletzung des Patentrechts, Ansprüche aus Lizenzvertrag). Für Patentstreitsachen sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. Vgl. §§ 143 ff. Patentgesetz.