Juristisches Lexikon

Patentrolle

... wird vom Patentamt geführt. Sie enthält die Bezeichnung der Patentanmeldungen, in deren Akten jedermann Einsicht gewährt wird, und der erteilten Patente und ergänzender Schutzzertifikate sowie Namen und Wohnort der Anmelder oder Patentinhaber und ihrer etwa bestellten Vertreter. Die Einsicht in die Patentrolle steht jedermann frei. Vgl. §§ 30, 31 Patentgesetz.
<<   PatentinhaberPatentstreitsachen   >>