Juristisches Lexikon

Patentgericht

... ist das Bundespatentgericht. Es ist zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen oder Patentabteilungen des Patentamts sowie über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme von Patenten und auf Erteilung von Zwangslizenzen. Vgl. §§ 65 ff. Patentgesetz.
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