Juristisches Lexikon

Patent

... wird für eine Erfindung erteilt, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Es beinhaltet für den Erfinder das auf 20 Jahre begrenzte ausschliessliche Recht, die Erfindung zu nutzen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Patenterteilung sind im Patentgesetz vom 5.5.1936 geregelt.
<<   PassivlegitimationPatentamt   >>