Juristisches Lexikon

Partnerschaftsgesellschaft

... ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschliessen. Sie wird durch einen Partnerschaftsvertrag gegründet. Die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus. Gesetzliche Grundlage ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25.7.1994.
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