Juristisches Lexikon

Partnerschaftsberatung

Müttern und Vätern soll im Rahmen der Jugendhilfe Beratung in Fragen der Partnerschaft angeboten werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Beratung soll unter anderem helfen ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Vgl. § 17 Sozialgesetzbuch VIII.
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