Juristisches Lexikon

Parteienprivileg

... beinhaltet eine erhöhte Schutz- und Bestandsgarantie für politische Parteien. Danach darf eine politische Partei und ihre Mitglieder wegen ihrer politischen Betätigung nicht benachteiligt oder verfolgt werden, solange die Partei nicht für verfassungswidrig erklärt ist.
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