Juristisches Lexikon

Parteienfinanzierung

... erfolgt insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und unmittelbare staatliche Zuwendungen. Das Grundgesetz schreibt eine öffentliche Rechenschaftslegung über die Herkunft der Mittel der Parteien vor. Die Parteien sind verpflichtet, jährlich im Bundesanzeiger ihre Rechenschaftsberichte zu veröffentlichen. Vgl. Art. 21 Grundgesetz; §§ 18 ff. Parteiengesetz.
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