Juristisches Lexikon

Partei Kraft Amtes

... kraft Amtes ist ein amtlicher Verwalter (z.B. Konkursverwalter, Testamentsvollstrecker). Er prozessiert in gesetzlicher Prozessstandschaft. Die Prozessfolgen (Rechtskraft, Vollstreckbarkeit, Kostenlast) betreffen das von ihm verwaltete Vermögen.
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