Juristisches Lexikon

Partei (Verfassungswidrige)

... ist eine Partei, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Vgl. Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz.
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