Juristisches Lexikon

Parlamentsvorbehalt

... bedeutet, dass der Erlass von verpflichtenden Rechtsvorschriften sowie von verpflichtenden Verwaltungsakten der Ermächtigung durch ein Gesetz bedürfen. Der Parlamentsvorbehalt gewährleistet also den Schutz vor Eingriffen in die Freiheit und das Eigentum des Bürgers ohne gesetzliche Ermächtigung. Damit sind alle wesentlichen Regelungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen. Dies ist Ausdruck des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips.
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