Juristisches Lexikon

Parlamentarischer Staatssekretär

... ist der einem Mitglied der Bundesregierung zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit beigegebene Angehörige des Deutschen Bundestages. Scheidet der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Parlament aus oder endet das Amtsverhältnis des Bundesministers, für den er tätig ist, so ist er kraft Gesetzes entlassen.
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