Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln
... darf der Strafgefangene dreimal jährlich in angemessenen Abständen empfangen. Die Vollzugsbehörde kann Zeitpunkt und Höchstmengen für die Sendung und für einzelne Gegenstände festsetzen. Vgl. § 33 Strafvollzugsgesetz.