Juristisches Lexikon

Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln

... darf der Strafgefangene dreimal jährlich in angemessenen Abständen empfangen. Die Vollzugsbehörde kann Zeitpunkt und Höchstmengen für die Sendung und für einzelne Gegenstände festsetzen. Vgl. § 33 Strafvollzugsgesetz.
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