Juristisches Lexikon

Paketdienst (Haftung für)

Das Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost haftet dem Absender für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung von gewöhnlichen Paketen entstehen, in Höhe des unmittelbaren Schadens bis zum Höchstbetrag von 1.000 DM je Sendung. Vgl. § 12 Postgesetz.
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