Juristisches Lexikon

Paß

... ist eine Urkunde zur Identifikation und Legitimation einer Person im internationalen Verkehr. Ausländer, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder sie verlassen, und Deutsche, die die Bundesrepublik über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten, sind verpflichtet, sich durch einen Pass über ihre Person auszuweisen. Gesetzliche Regelungen enthält das Passgesetz vom 19.4.1986.
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