Juristisches Lexikon

Organstreitigkeiten

... sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, an denen organisationsrechtlich verselbständigte Organe oder Organteile derselben Organisation (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) beteiligt sind und in denen es um eine Auseinandersetzung der jeweiligen verwaltungsinternen Rechte und Pflichten geht.
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