Örtliche Zuständigkeit
... des Gerichts bezeichnet deren Zuständigkeit für einen bestimmten räumlichen Bereich. Im Zivilprozess ist für die örtliche Zuständigkeit der Wohnsitz des Beklagten, bei juristischen Personen deren Sitz massgebend. In Strafsachen besteht eine örtliche Zuständigkeit für jedes Gericht, in des sen Bezirk entweder der Tatort oder der Wohnsitz des Beschuldigten zur Zeit der Anklageerhebung liegt oder in dem er gegriffen wird.