Ordnungsgeld
... ist ein Ordnungsmittel, mit dessen Hilfe das Gericht die ordnungsgemässe Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens gewährleisten kann. Ein Ordnungsgeld kann zum Beispiel festgesetzt werden gegen geladene, jedoch nicht erschienene Zeugen und Sachverständige. Ein Odnungsgeld kann in der Regel zwischen 5 und 1.000 DM festgesetzt werden.